Datenschutzerklärung
GO-LIVE.md).1. Verantwortlicher
[Firmenname, Anschrift, E-Mail – wie im Impressum]. Datenschutz-Kontakt: [datenschutz@flowban.app].
2. Verarbeitungszwecke & Rechtsgrundlagen
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Bereitstellung des SaaS (Vertragserfüllung, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), zur Abrechnung sowie aus berechtigtem Interesse an einem sicheren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
3. Auftragsverarbeiter / Empfänger
Hosting/Datenbank: [Vercel Inc. / Neon – EU-Region], Zahlungsabwicklung: [Stripe Payments Europe], E-Mail-Versand: [Resend / Postmark]. Mit allen wurde ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) geschlossen. Etwaige Drittlandübermittlungen sind über das EU-US Data Privacy Framework bzw. Standardvertragsklauseln abgesichert.
3a. Adressvervollständigung (Google Places)
Beim Eintippen einer Adresse in der Anwendung schlagen wir passende Anschriften vor. Dafür übermittelt unser Server den eingegebenen Adressteil an die Google Places API der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Die Anfrage stellt unser Server – deine IP-Adresse und Browserdaten gehen dabei nicht an Google; übertragen wird nur der eingegebene Text und eine zufällige Sitzungskennung ohne Personenbezug. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (zügige, fehlerfreie Adresserfassung). Eine Übermittlung in die USA ist über das EU-US Data Privacy Framework abgesichert. Die Funktion ist optional; ohne sie lassen sich Adressen wie gewohnt von Hand eingeben.
4. Speicherdauer
Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert und danach gelöscht.
5. Deine Rechte
Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21). Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Anfragen an [datenschutz@flowban.app].
6. Cookies
Wir setzen nur ein technisch notwendiges Session-Cookie (§ 25 Abs. 2 TDDDG) – kein Tracking, keine Analyse-Tools, daher kein Einwilligungsbanner erforderlich.